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Lichterführung
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Segelschiffe
Es gibt sozusagen 3 Grundlichter, die jedes Schiff, dass länger als 7 m ist,
führen muss.
Seitenlichter:
Ein rotes Seitenlicht an Backbord und ein
grünes Seitenlicht an Steuerbord, die jeweils
112,5° nach jeder Seite sichtbar sein müssen.
Hecklicht:
Ein weißes Licht, das so nah wie möglich am Heck des Schiffes befestigt sein muss. Es muss
auf einem Horizontbogen von 135° erscheinen, 67,5° nach jeder
Seite.
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Segelschiffe unter
Motor
Topplicht / Dampferlicht:
Weisses Licht über der Längsachse des Fahrzeugs, das 225° sichtbar sein muss.
Da das Topplicht nur von Schiffen gezeigt wird, die unter Motor fahren, ist es auch als
Dampferlicht bekannt.
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Lichterführung beim
Ankern
Rundumlicht:
Dieses strahlt über einen Vollkreis von 360º. Ein Fahrzeug vor Anker von weniger als
50 Metern muss ein weißes Rundumlicht führen. Es soll dort angebracht sein, wo
man es am besten sieht.
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Motorschiffe
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unter 7 Meter
- weisses Rundumlicht Ein Maschinenfahrzeug unter 7 Metern, dessen
Maximalgeschwindigkeit 7 Knoten nicht übersteigt. |
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Maschinenfahrzeug unter
50 m
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unter 12
Meter - Zweifarbenlaterne
Ein Maschinenfahrzeug unter 12 Metern darf die beiden Positionslaternen zu einer
Zweifarbenlaterne zusammenfassen. |
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Maschinenfahrzeug über 50
m
zusätzlich zweites Toplicht
hinten und höher als das vordere.
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unter 12
Meter - Rundumlicht
Ein Maschinenfahrzeug unter 12 Metern darf das Toplicht und das Hecklicht in einem
Rundumlicht zusammenfassen. |
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Lichterführung
eines Trawlers
2 Rundumlichter senkrecht übereinander, grün über weiss.
Ein fischender Trawler ist
ein Fahrzeug, das ein Schleppnetz durchs Wasser schleppt.
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Lotse
2 Rundumlichter senkrecht übereinander, weiss über rot
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Lichterführung
eines Fischers
2 Rundumlichter senkrecht übereinander, rot über weiss.
Ein fischendes Fahrzeug ist ein Fahrzeug, das keine Schleppnetze durchs Wasser
schleppt. Das ausgebrachtem Fanggerät,
das mehr als 150 m horizontal vom Schiff wegweist, zeigt ein weisses Rundumlicht auf der
Seite des Fanggerätes
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Ausbildung
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